Beratungsförderung / Beratungszuschuss: Fit für die Zukunft NRW
Förderprogramm „ Fit für die Zukunft “ - mit 60% Förderzuschuss
Das Land NRW hat mit Fit für die Zukunft – ein neues Beratungsförderungsprogramm aufgelegt. Dies beinhaltet einen bis 60%-igen nicht rückzahlbaren Förderzuschuss für Betriebsberatung / Unternehmensberatung.
Betriebe und Organisationen können mit dem Förderprogramm FIT für die Zukunft einen 60% Förderzuschuss für Ihren Betrieb, Ihre Organisation oder Einrichtung erhalten.
Was wird beim beim Beratungsförderprogramm „Fit für die Zukunft“ gefördert?
Gefördert wird die Beratung von Unternehmen
- zur Unterstützung der unternehmensspezifischen Herausforderungen
- im Zuge der Transformation und
- des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft
- unter Beteiligung der Beschäftigten.
Wer kann beim Programm „Fit für die Zukunft“ gefördert werden?
Gefördert werden können Unternehmen mit einer Arbeitsstätte in der sogenannten JTF-Gebietskulisse des Rheinischen Reviers / Nördliches Ruhrgebiet
(quasi u.a. die ehemalige Kohleregionen).
Fördermittelgeber
Die Fördermittel stammen vom Just Transition Fund (JTF) der Europäischen Union.
Fördergebiet
Das Fördergebiet sind die folgenden beiden Regionen:
Rheinisches Revier – mit den Regionen:
- Rhein-Kreis Neuss
- Kreis Heinsberg
- Stadt Mönchengladbach
- Kreis Düren
- Städteregion Aachen
- Rhein-Erft Kreis.
Nördliches Ruhrgebiet – mit den Städten:
- Stadt Bottrop
- Stadt Dorsten
- Stadt Gladbeck
- Stadt Marl.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Unternehmensberatung aus dem Programm „Fit für die Zukunft“ ?
Die Förderhöhe bzw. der nicht rückzahlbare Zuschuss für die Betriebsberatung / Unternehmensberatung beträgt 60% des Standardkostensatzes – d.h.
- 646 Euro je Beratungstag –
- bis zu ca. 9.690 Euro Zuschuss (nicht rückzahlbar) für die gesamte Beratung (15 Beratungstage).
60% Förderzuschuss für Betriebsberatung / Unternehmensberatung in Handwerk, Handel, Dienstleitung, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen
Die zu 60 Prozent geförderte Betriebsberatung / Unternehmensberatung können Betriebe ab 1 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter u.a. im Bereich
- Handwerk
- Handel (Einzelhandel / Großhandel,
- Dienstleistung
- Gewerbe
- öffentlicher Einrichtungen und
- von Vereinen
nutzen.
Unternehmen können die Beratung
- auf mehrere einzelne Beratungen aufteilen – oder
- die komplette Anzahl an Fördertagen zusammen in Anspruch nehmen.
Welche Beratungsinhalte werden beim Förderprogramm "Fit für die Zukunft“ gefördert bzw. dürfen beraten werden?
Die beteiligungs- und prozessorientierte Beratung „Fit für die Zukunft“ kann
in einem oder mehreren der folgenden Themenfelder erfolgen:
Digitalisierung
Gestaltung von Arbeit und Technik – diverse Themenfelder.
Personalentwicklung
Themen wie Kooperations- und Teamfähigkeit, Führungskompetenz, Mitarbeiterbindung, Gesundheitsmanagement und Weiterbildungsthemen usw..
Green Economy
Die Entwicklung ökologischer Produkte, Mobilitätsstrategie für die Belegschaft die Wiederverwertbarkeit von Rohstoffabfällen, mehr Effizienz im Umgang mit Ressourcen und oder Reduktion des Ressourcenverbrauches.
Arbeitsorganisation
Hierunter können verschiedene Themen fallen, vor allem im Bereich der
Neugestaltung oder Optimierung von Strukturen und Prozessen in den Betrieb, Innovationen und Ansätze im Hinblick auf neue Produkte, neue Märkte, neue Zielgruppen oder für Online Meetings statt Präsenzpflicht oder Modernisierung von Arbeitszeitmodellen usw..
Eine Strategie für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter
– ist Bestandteil des gesamten Förderprozesses.
Weitere Fördermöglichkeiten
Hier finden Sie Details und Hinweise zu weiteren geförderten Beratungs- und Coachingangeboten bzw. zu den hier genannten Förderzuschüssen:
Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils gültigen Förderbestimmungen des / der Fördergeber.