Beratungszuschuss „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (BAFA)
Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (BAFA)
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellt für klein- und mittelständischen Unternehmen für Unternehmensberatungen das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ zur Verfügung.
Das Förderprogramm steht im Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 zur Verfügung. Im Förderzeitraum können klein- und mittelständische Unternehmen einen Beratungszuschuss von bis zu 8.750 Euro in den alten Bundesländern und bis zu 14.000 Euro in den neuen Bundesländern erhalten.
Wer kann beim Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – nach der Existenzgründung – können die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU „erhalten, wenn sie
rechtlich selbständig sind und
im Bereichder gewerblichen Wirtschaft oder
der Freien Berufe am Markt tätig sind,
ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
weniger als 250 Personen beschäftigen und
einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder
eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro aufweisen.
Fördergebiet
Das Fördergebiet ist das ganze Bundesgebiet (bundesweit).
Fördermittelgeber
Die Fördermittel stammen vom Bundesminsterium für Wirtschaft und Klimaschutz und von der Europäischen Union.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Unternehmensberatung aus dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ?
Der Zuschuss der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ist nach Regionen gestaffelt, in denen das beratene Unternehmen seine Betriebsstätte hat:
Standort der beratenen Betriebsstätte | Fördersatz | Maximaler Zuschuss je Beratung |
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin Region Leipzig | 50% | 1.750 Euro |
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) Region Lüneburg Region Trier | 80% | 2.800 Euro |
Wie häufig kann die Beratung in Anspruch genommen werden?
Unternehmen können Förderungen für mehrere – in sich abgeschlossene – Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten.
Je Unternehmen können
- 2 Beratungen im Jahr in Anspruch genommen werden
(maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt - ingesamt können bis zu 5 Beratungen in Anspruch genommen werden (während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie).
Beispiel:
Sie möchten sich zum Beispiel in verschiedenen Themenfeldern beraten lassen:
Thema 1: Digitalisierung – Dokumentenmanagement
Thema 2: Betriebsorganisation optimieren
Thema 3: Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeitsbericht
Thema 4: Personalthema – Digitalisierung Recruiting / Bewerbungsverfahren
Thema 5: Notfallmanagement oder Datenschutz
So könnte Ihre Förderung (Beispiel) aussehen:
Jahr | 2024 | 2025 | 2026 |
Anzahl Beratungen | 2 | 2 | 1 |
Themen | Thema 1 Thema 2 | Thema 3 Thema 4 | Thema 5 |
Zuschusshöhe je Jahr | |||
Alte Bundesländer | 3.500 Euro | 3.500 Euro | 1.750 Euro |
Zuschuss gesamt (Saldo) | 3.500 Euro | 7.000 Euro | 8.750 Euro |
Zuschusshöhe je Jahr | |||
Neue Bundesländer | 5.600 Euro | 5.600 Euro | 8.750 Euro |
Zuschuss gesamt (Saldo) | 5.600 Euro | 11.200 Euro | 14.0000 Euro |
Welche Beratungsinhalte werden beim Förderprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU"gefördert bzw. dürfen beraten werden?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen
- wirtschaftlichen,
- finanziellen,
- personellen und
- organisatorischen
Fragen der Unternehmensführung.
Weitere Beratungsinhalte z.B. im Bereich bzw. im Hinblick auf
- Kosteneinsparungen
- Anpassung des Geschäftsmodells
- Fachkräftegewinnung und -sicherung und
- der ökologischen Nachhaltigkeit
sind auch förderfähig.
Weitere Beispiele für Beratungsinhalte des Beratungsförderprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“
Wirtschaftliche Beratungen
- Verbesserung der Unternehmenskonzeption
- Standort und Wettbewerb
- Einkauf
- Produktion
- Sortiment
- Lagerhaltung/-system
- Marketing und Vertrieb
- Geschäftserweiterung
- Nachfolge
und - Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
- Außenwirtschaftsberatungen zu den Absatzchancen von Produkten und Leistungen eines Unternehmens auf Auslandsmärkten
- Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern
- Beratungen zur Sicherung des Unternehmens gegen rechtswidrige oder schädigende Übergriffe und zur Regelüberwachung (Compliance)
- Beratungen zum Arbeitsschutz.
Organisatorische Beratungen
- Unternehmerische Ausrichtung / Strategie
- Geschäftsmodell(e)
- Prozessoptimierung
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Umstrukturierung.
Finanzielle Beratungen
- Berechnung von Investitionsbedarf und Rentabilität
- Überprüfung der Liquidität
- Entwicklung einer Finanzierungsstrategie
- Klärung einer geeigneten Kapitalbeschaffung
- eventuell Finanzierung durch Umschichtung von Kapital
Personelle Beratungen
- Rekrutierungsprozess
- Nachwuchsförderung
- Mitarbeiterbeteiligung
- Mitarbeiterführung
- Weiterbildung
- Personalkosten / Entlohnung
- Arbeitszeitmodelle / -erfassung

Diese Aufzählung ist nicht vollständig – sondern soll nur einige Ideen für mögliche Themenfelder der Beratung liefern.
Zulassung von Meinolf Schürholz als Berater
Meinolf Schürholz von den Geschäftspiloten
ist als Berater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- unter der Berater-ID / Unternehmens-Nr. 111079
- für das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (BAFA)
zugelassen.
Kontakt
Weitere Fördermöglichkeiten
Hier finden Sie Details und Hinweise zu weiteren geförderten Beratungs- und Coachingangeboten bzw. zu den hier genannten Förderzuschüssen:
Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils gültigen Förderbestimmungen des / der Fördergeber.