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Beratungszuschuss „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (BAFA)

Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (BAFA)

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellt für klein- und mittelständischen Unternehmen für Unternehmensberatungen das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“  zur Verfügung.
Das Förderprogramm steht im Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026 zur Verfügung. Im Förderzeitraum können klein- und mittelständische Unternehmen einen Beratungszuschuss von bis zu 8.750 Euro in den alten Bundesländern und bis zu 14.000 Euro in den neuen Bundesländern erhalten.

Wer kann beim Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" gefördert werden?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – nach der Existenzgründung – können die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU „erhalten, wenn sie

  • rechtlich selbständig sind und
    im Bereich

  • der gewerblichen Wirtschaft oder

  • der Freien Berufe am Markt tätig sind,

  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und

  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder

  • eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro aufweisen.

Fördergebiet

Das Fördergebiet ist das ganze Bundesgebiet (bundesweit).

Fördermittelgeber

Die Fördermittel stammen vom Bundesminsterium für Wirtschaft und Klimaschutz und von der Europäischen Union.

Wie hoch ist der Zuschuss für die Unternehmensberatung aus dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ?

Der Zuschuss der Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ist nach Regionen gestaffelt, in denen das beratene Unternehmen seine Betriebsstätte hat:

Standort der beratenen Betriebsstätte FördersatzMaximaler Zuschuss
je Beratung
Alte Bundesländer
(ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Land Berlin
Region Leipzig
50%1.750 Euro
Neue Bundesländer
(ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg
Region Trier
80%2.800 Euro

Wie häufig kann die Beratung in Anspruch genommen werden?

Unternehmen können Förderungen für mehrere – in sich abgeschlossene – Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten.

Je Unternehmen können

  • 2 Beratungen im Jahr in Anspruch genommen werden
    (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt
  • ingesamt können bis zu 5 Beratungen in Anspruch genommen werden (während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie).

Beispiel:
Sie möchten sich zum Beispiel in verschiedenen Themenfeldern beraten lassen:
Thema 1: Digitalisierung – Dokumentenmanagement
Thema 2: Betriebsorganisation optimieren
Thema 3: Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeitsbericht
Thema 4: Personalthema – Digitalisierung Recruiting / Bewerbungsverfahren
Thema 5: Notfallmanagement oder Datenschutz

So könnte Ihre Förderung (Beispiel) aussehen:

Jahr

202420252026
Anzahl Beratungen 2 2 1
 ThemenThema 1
Thema 2
Thema 3
Thema 4
Thema 5
 Zuschusshöhe je Jahr   
   
Alte Bundesländer3.500 Euro3.500 Euro1.750 Euro
Zuschuss gesamt (Saldo)3.500 Euro7.000 Euro8.750 Euro
 Zuschusshöhe je Jahr    
Neue Bundesländer5.600 Euro5.600 Euro8.750 Euro
Zuschuss gesamt (Saldo)5.600 Euro11.200 Euro14.0000 Euro

Welche Beratungsinhalte werden beim Förderprogramm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU"gefördert bzw. dürfen beraten werden?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen

  • wirtschaftlichen,
  • finanziellen,
  • personellen und
  • organisatorischen

Fragen der Unternehmensführung.

Weitere Beratungsinhalte z.B. im Bereich bzw. im Hinblick auf

  • Kosteneinsparungen
  • Anpassung des Geschäftsmodells
  • Fachkräftegewinnung und -sicherung und
  • der ökologischen Nachhaltigkeit

sind auch förderfähig.

Weitere Beispiele für Beratungsinhalte des Beratungsförderprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Wirtschaftliche Beratungen

  • Verbesserung der Unternehmenskonzeption
  • Standort und Wettbewerb
  • Einkauf
  • Produktion
  • Sortiment
  • Lagerhaltung/-system
  • Marketing und Vertrieb
  • Geschäftserweiterung
  • Nachfolge
    und
  • Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
  • Außenwirtschaftsberatungen zu den Absatzchancen von Produkten und Leistungen eines Unternehmens auf Auslandsmärkten
  • Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern
  • Beratungen zur Sicherung des Unternehmens gegen rechtswidrige oder schädigende Übergriffe und zur Regelüberwachung (Compliance)
  • Beratungen zum Arbeitsschutz.

Organisatorische Beratungen

  • Unternehmerische Ausrichtung / Strategie
  • Geschäftsmodell(e)
  • Prozessoptimierung
  • Aufbau- und Ablauforganisation
  • Umstrukturierung.

Finanzielle Beratungen

  • Berechnung von Investitionsbedarf und Rentabilität
  • Überprüfung der Liquidität
  • Entwicklung einer Finanzierungsstrategie
  • Klärung einer geeigneten Kapitalbeschaffung
  • eventuell Finanzierung durch Umschichtung von Kapital

Personelle Beratungen

  • Rekrutierungsprozess
  • Nachwuchsförderung
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Mitarbeiterführung
  • Weiterbildung
  • Personalkosten / Entlohnung
  • Arbeitszeitmodelle / -erfassung

Diese Aufzählung ist nicht vollständig – sondern soll nur einige Ideen für mögliche Themenfelder der Beratung liefern.

Zulassung von Meinolf Schürholz als Berater

Meinolf Schürholz von den Geschäftspiloten 
ist als Berater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 

  • unter der Berater-ID / Unternehmens-Nr. 111079 
  • für das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ (BAFA) 

zugelassen.

Kontakt

Wir von den Geschäftspiloten unterstützen Sie bei Beantragung der des Beratungsprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ der BAFA.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf (per E-Mail oder telefonisch unter 0203-72999723).

Weitere Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie Details und Hinweise zu weiteren geförderten Beratungs- und Coachingangeboten bzw. zu den hier genannten Förderzuschüssen:

Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die jeweils gültigen Förderbestimmungen des / der Fördergeber.